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   VG Oldenburg, 19.05.2008 - 11 B 1235/08   

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https://dejure.org/2008,29662
VG Oldenburg, 19.05.2008 - 11 B 1235/08 (https://dejure.org/2008,29662)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 19.05.2008 - 11 B 1235/08 (https://dejure.org/2008,29662)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - 11 B 1235/08 (https://dejure.org/2008,29662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    104a ; AufenthG; 104a I ; AufenthG; 104a V ; AufenthG
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Altfallregelung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Altfallregelung)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 1; AufenthG § 104 a Abs. 6; AufenthG § 104 a Abs. 5
    D (A), Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis, atypischer Ausnahmefall, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Verlängerung, Aufenthaltsdauer, Krankheit, psychische Erkrankung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.05.2008 - 11 B 1235/08
    Eine solche Prognose ist nur in extremen Ausnahmefällen gerechtfertigt (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 16. April 2008 - 11 S 100/08 - ).

    Da aber auch der Titel nach § 104 a Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 AufenthG darauf angelegt ist, in eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu münden (vgl. § 104 a Abs. 5 AufenthG), kann ein Ausnahmefall bejaht und bereits die erstmalige Erteilung abgelehnt werden, wenn schon zum Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine eigenständige Sicherung auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des Absatzes 6 nicht vorliegen werden (VGH Mannheim, Beschluss vom 16. April 2008 - 11 S 100/08 - ).

  • VG Oldenburg, 26.11.2008 - 11 A 1233/08

    Altfallregelung (§ 104a AufenthG)

    Auszug aus VG Oldenburg, 19.05.2008 - 11 B 1235/08
    Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragsteller bis zur Entscheidung über ihre Klage gegen den Bescheid vom 20. März 2008 (11 A 1233/08) zu dulden.

    Das bei verständiger Würdigung (§§ 88, 122 VwGO) nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu beurteilende Begehren der Antragsteller, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, sie bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung über ihre Klage (11 A 1233/08) gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis im Bescheid des Antragsgegners vom 20. März 2008, zu dulden, ist zulässig und begründet.

  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

    Bloße Zweifel am Eintritt der Verlängerungsvoraussetzungen oder die Ungewissheit hierüber genügen allerdings noch nicht (VG Oldenburg, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 11 B 1235/08 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. April 2008 - 11 S 100/08 -, juris).
  • VG Oldenburg, 26.11.2008 - 11 A 1233/08

    Altfallregelung (§ 104a AufenthG)

    Auf ihren gleichzeitig gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat die Kammer mit Beschluss vom 19. Mai 2008 - 11 B 1235/08 - die Beklagte im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kläger bis zur Entscheidung über die Klage zu dulden.
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